So teuer ist die Kindertagespflegeperson im Gegensatz zu einer Kita gar nicht, wenn man den Förderungskriterien entspricht, d.h. wenn beide Elternteile einem Beruf nachgehen, die Schule besuchen oder den bestehenden Rechtsanspruch für Kinder ab dem ersten Lebensjahr für mindestens 15 Stunden und bis zu 30 Stunden in der Woche wahrnehmen. Für eine Betreuung über 30 Stunden ist für die Förderung durch den LDK ein Nachweis über Berufstätigkeit oder ähnlichem nötig.

 

Eine Aufstellung der Kosten sowie der Fördermöglichkeiten finden Sie hier in den Untermenüs.

 

Beispiel Betreuung 4 Stunden am Tag  8:00 - 12:00 Uhr, 5 Tage in der Woche (20 Std) = Kostenbeitrag für die Eltern 100 EUR monatlich

 

 

Für Zusatzbetreuung erhalten von mir monatlich eine Kostenrechnung die Sie auch bei der Steuererklärung des Finanzamtes gelten machen können. Betreuungskosten sind abzugsfähig bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr.